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Notar- und Grundbuchkosten-Rechner
Schätzen Sie die Notar- und Grundbuchkosten für Kaufvertrag und Grundschuldbestellung – als grobe Orientierung vorab.
So wird gerechnet: Notar- und Grundbuchkosten werden getrennt für Kaufvertrag/Eigentumsumschreibung (bezogen auf den Kaufpreis) und für die Grundschuldbestellung (bezogen auf die Darlehenssumme) berechnet. Die hinterlegten Prozentsätze sind marktübliche Richtwerte – die tatsächliche GNotKG-Gebührentabelle ist degressiv gestaffelt und kann bei sehr hohen oder niedrigen Beträgen leicht abweichen.
Ihre Angaben
Die folgenden Prozentsätze sind marktübliche Richtwerte. Sie können sie anpassen, falls für den Einzelfall genauere Werte vorliegen.
Ihre Beispielrechnung
Unverbindliche Näherungsrechnung ohne Gewähr. Notarkosten richten sich nach der gesetzlich festgelegten, degressiv gestaffelten GNotKG-Gebührentabelle B und sind nicht linear zum Kaufpreis. Die hier verwendeten Prozentsätze sind marktübliche Richtwerte für eine grobe Orientierung, keine exakte GNotKG-Berechnung. Für verbindliche Beträge ist ein Kostenvoranschlag des zuständigen Notars erforderlich.
