Fast an der KfW-Förderung gescheitert – wegen eines Details im Bauvertrag
Ausgangslage
Ein Bauherren-Ehepaar plante den Neubau eines Einfamilienhauses mit dem Ziel, die KfW-300-Förderung für klimafreundlichen Neubau zu nutzen. Die Bank des Vertrauens hatte die Finanzierung bereits grob durchgerechnet – auf den ersten Blick schien alles zu passen.
Das Problem
Was in der ersten Berechnung übersehen wurde: Der Bauvertrag war bereits unterschriftsreif, bevor die KfW-Förderzusage vorlag. Ohne eine sogenannte aufschiebende Bedingung im Vertrag hätte das Paar entweder monatelang mit der Unterschrift warten müssen – mit dem Risiko, dass der Bauplatz oder die günstigen Baukonditionen währenddessen wegfallen – oder die Förderfähigkeit wäre nachträglich gar nicht mehr möglich gewesen, weil eine rückwirkende Aufnahme der Bedingung ausgeschlossen ist.
Die Lösung
Vor Vertragsunterschrift wurde gemeinsam mit Bauunternehmen und Notar eine aufschiebende Bedingung in den Bauvertrag aufgenommen. Damit konnte der Vertrag sofort unterschrieben werden, ohne die KfW-Förderfähigkeit zu gefährden. Zusätzlich wurde die Finanzierungsstruktur so aufgeteilt, dass der Grundstückskauf über Eigenkapital/klassische Finanzierung lief – da die KfW 300 ausschließlich Baukosten fördert, nicht den Grunderwerb.
Ergebnis
Die KfW-Förderung wurde vollständig gesichert, der Zeitplan für den Baubeginn blieb unverändert, und das Paar sparte durch die zinsgünstige Förderung eine spürbare Summe über die Laufzeit.