Ihr Neubau – von der ersten Kalkulation bis zur Auszahlung
Ein Neubau ist finanziell anders zu planen als der Kauf einer Bestandsimmobilie: Baukosten werden in der Regel nicht auf einen Schlag, sondern nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt, Sie zahlen Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufene Beträge, und Termine mit Bauunternehmen, Notar und Bank müssen aufeinander abgestimmt sein. Ich vergleiche für Sie 550+ Darlehensgeber deutschlandweit als Vermittler ohne Bindung an eine einzelne Bank – nicht nur nach Zins, sondern danach, welche Bank zu Ihrem konkreten Bauvorhaben passt.
Bauvertrag
Erste Tranche wird laut Zahlungsplan fällig, sobald der Bau beginnt.
Rohbau
Nächste Tranche nach Fertigstellung des Rohbaus.
Dachdeckung
Weitere Tranche, sobald das Haus wetterdicht ist.
Bezugsfertigkeit
Letzte Tranche – Einzug ist möglich.
Worauf kommt es bei der Neubaufinanzierung an?
- Auszahlungsplan nach Baufortschritt – abgestimmt auf den Zahlungsplan Ihres Bauvertrags
- Bereitstellungszinsen – die Karenzzeit, bevor diese anfallen, unterscheidet sich stark zwischen Anbietern
- Grundstück vs. Baukosten – oft sinnvoll, unterschiedlich zu finanzieren (z. B. Grundstück über Eigenkapital, Bau über Förderkredit)
- Fördermöglichkeiten – KfW-Programme können die Finanzierung spürbar günstiger machen
- Vertragliche Absicherung – z. B. durch eine aufschiebende Bedingung, wenn eine Förderzusage noch aussteht
Typischer Ablauf
- 1Kurzer Quiz-Check zu Ihrem Bauvorhaben
- 2Persönliche Ersteinschätzung inkl. Fördermöglichkeiten
- 3Abstimmung mit Bauunternehmen/Notar zu Vertragsdetails
- 4Bankenvergleich über mein Netzwerk von 550+ Darlehensgebern
- 5Begleitung bis zur Unterschrift
Was kostet Sie die Beratung?
Meine Vermittlung ist für Sie vollständig kostenfrei. Ich erhalte ausschließlich eine Provision von der finanzierenden Bank – es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten, keine Vermittlungsgebühr und keine versteckten Gebühren.
Beispielrechnung: Baufinanzierung
Bei einem Nettodarlehensbetrag von 320.000 € (Kaufpreis 400.000 €, Beleihungsauslauf 80 %), festem Sollzins von 3,95 % p. a. und einer Zinsbindung von 10 Jahren ergibt sich ein effektiver Jahreszins von 4,02 % p. a. Die monatliche Rate liegt bei 1.586,67 €, das entspricht einem Gesamtbetrag der während der Zinsbindung gezahlten Raten von 190.400 €.
Beispielrechnung: Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen fallen auf den Teil der Kreditsumme an, der noch nicht abgerufen wurde – meist nach einer bankseitigen Karenzzeit von einigen Monaten. Ein Rechenbeispiel zur Orientierung: Bei einer Kreditsumme von 300.000 € und einem noch nicht abgerufenen Betrag von 150.000 € nach der Karenzzeit ergeben sich bei einem angenommenen Bereitstellungszins von 0,25 % pro Monat rund 375 € monatlich – allein für den noch nicht ausgezahlten Teil. Genau deshalb lohnt sich ein Blick darauf, welche Bank die längste Karenzzeit und den günstigsten Bereitstellungszins für Ihren konkreten Bauzeitplan bietet.
Wer Sie begleitet
Ich bin Alexander Haun, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und nicht an eine Bank gebunden. Warum ich Angebote vieler Banken vergleiche, statt Produkte zu verkaufen, und wie ich arbeite, lesen Sie auf der Seite Über mich. Einen Überblick über den gesamten Ablauf einer Baufinanzierung finden Sie hier.
Häufige Fragen
Was genau sind Bereitstellungszinsen?
Eine Gebühr, die Banken für den Teil der Kreditsumme verlangen, der zwar bewilligt, aber noch nicht abgerufen wurde – etwa weil der Bau noch nicht so weit fortgeschritten ist. Die Karenzzeit, bevor diese Zinsen zu laufen beginnen, unterscheidet sich stark zwischen Anbietern.
Wie funktioniert der Auszahlungsplan nach Baufortschritt?
Die Bank zahlt die Kreditsumme nicht auf einmal aus, sondern in Tranchen, die an den tatsächlichen Baufortschritt gekoppelt sind – abgestimmt auf den Zahlungsplan Ihres Bauvertrags (z. B. nach Rohbau, nach Dachdeckung, bei Bezugsfertigkeit).
Was ist eine aufschiebende Bedingung im Bauvertrag?
Eine Vertragsklausel, die die Wirksamkeit des Bauvertrags an eine noch ausstehende Bedingung knüpft – zum Beispiel den Erhalt einer KfW-Förderzusage. So können Sie unterschreiben, ohne die Förderfähigkeit zu gefährden, falls die Zusage erst danach eintrifft.